Schuljahr 2023/24


Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2024/25

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:

 

I. Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2017 und dem 01.09.2018 geboren sind, werden am

1. September 2024 schulpflichtig.

 

II. Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule

Im Schuljahr 2024/25 beginnt für Ihr Kind die allgemeine Schulpflicht. Der Eintritt in die Schule ist der Anfang eines neuen Lebensabschnitts, auf den sich bestimmt schon die ganze Familie freut.

Deshalb muss Ihr Kind im November 2023 in der Schule eingeschrieben werden.

Weil es bis zum tatsächlichen Schulbeginn aber noch eine sehr lange Zeitspanne ist, verzichten wir darauf, Ihr Kind schon jetzt persönlich kennenzulernen und zu begutachten.

Dafür wird es im Frühjahr 2024 einen eigenen Termin geben, zu dem wir Sie zeitgerecht einladen werden. Da kommen Sie dann bitte mit Ihrem Kind und allen dafür notwendigen Dokumenten in die Schule.

Jetzt genügt es einmal, alle per Post zugesendeten Formulare bis spätestens 17.11.2023 auszufüllen und in der Schule persönlich abzugeben, per Post oder eingescannt per E-Mail zu schicken.

Sollten Sie trotzdem vorab schon ein Gespräch wünschen, steht der Schulleiter natürlich gern (für einen vorher vereinbarten) Termin zur Verfügung.

Hinweise: Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

· Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).

· Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.

· Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

 

III. Schulreifefeststellung

Zur Schulreifefeststellung (auch pädagogische Schülereinschreibung genannt) werden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.

Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden.

Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.

Ihr Kind ist schulreif, wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.

Außerdem sind folgende Personaldokumente mitzubringen :

a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass;

b) Meldebestätigung;

c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt;

d) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;

e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin.

f) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Wird im Zuge der Schülereinschreibung bei Ihrem Kind ein sprachliches Defizit bemerkt, ist der tatsächliche Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) zu überprüfen. Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:

· ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus

· mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs

· ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse

Im Rahmen der pädagogischen Schüler-und Schülerinneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.

 

IV. Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.


Tarifänderungen in der Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2023/24

 

Die aktuellen Kosten für die Betreuung Ihres Kindes finden Sie hier.


Informationen für die 1. Schulwoche im Schuljahr 2023/24

 

11.09.2023      07.45 Uhr      Eröffnungsgottesdienst

                        08.35 Uhr      Begrüßung in der Schule

                        09.15 Uhr      Unterrichtsschluss

12.09.2023      09.25 Uhr      Unterrichtsschluss für 1. Klasse

                        11.35 Uhr      Unterrichtsschluss für 2.- 4. Klasse

13.09.2023      09.25 Uhr      Unterrichtsschluss für 1. Klasse

                        11.35 Uhr      Unterrichtsschluss für 2.- 4. Klasse

14.09.2023      11.35 Uhr      Unterrichtsschluss für alle Klassen

15.09.2023      11.35 Uhr      Unterrichtsschluss für alle Klassen

 

Die Schulbusse fahren ab dem 1. Schultag zu den Unterrichtsschlusszeiten.

Die Nachmittagsbetreuung steht für Schülerinnen und Schüler, die angemeldet sind, ab dem 1. Schultag nach dem Unterrichtsschluss zur Verfügung.