Förderunterricht
Schülerinnen und Schüler an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder die den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrerin oder den den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrer festgestellt wird.
Schulunterrichtsgesetz § 12 Abs. 6
Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf - für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen - anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“), anzugeben.
Lehrplan für die Volksschule, 4. Teil, Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule, 1. bis 4. Schulstufe
Die Einbindung des Förderunterrichts in den Stundenplan (additiv oder integrativ) wird im Klassenforum diskutiert und beschlossen. Auf jeden Fall besteht aber in einer Einheit pro Woche für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, anlassbezogen einen Förderunterricht zu besuchen.
Personal
Die Lehrerinnen und Lehrer sind durch zusätzliche Lehrgänge und laufende Fortbildungen sehr qualifiziert. So können sie den Herausforderungen und Veränderungen gerecht werden und dementsprechend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf Begabungen oder auch Defizite einzelner Schülerinnen und Schüler eingehen.
Durch die gute Zusammenarbeit mit der Bildungsregion ist es möglich, zusätzliches Fachpersonal (z.B. eine Betreuungslehrerin) temporär an die Schule zu bekommen, wenn dafür eine Notwendigkeit besteht.
Infrastruktur
Mit der Schaffung guter Lernarbeitsplätze im Schulhaus und je nach Notwendigkeit einer modernen, digitalen (Smartboards, Breitbandinternet, Tablets etc.) oder aber auch einer bodenständigen, natürlichen Lernumgebung (Unterricht im Freien, Schulgarten, Lehrausgänge etc.) wurden gute Voraussetzungen hergestellt, um individuellen und differenzierten Unterricht zu ermöglichen. Dies wird ständig um neue Materialien, Lehrmittel und Lernbehelfe ergänzt.
Die Schlagwörter zur Art und Weise, wie wir unterrichten, lauten projektorientierter Unterricht (auch klassenübergreifend), offener Unterricht mit Planarbeit (z.B. Wochenpläne), integrativer und/oder additiver Förderunterricht.
Zusammenarbeit
Wir bieten den Schulanfängern viele Gelegenheiten der Begegnung mit der Schule (Schnuppertage, gemeinsame Veranstaltungen) und wir nutzen auch viele Gelegenheiten mit den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse zum Schnuppern an den weiterführenden Schulen.
Genauso finden an der Schule Nahtstellengespräche mit dem Kindergarten und der Sprengelmittelschule statt.
VOLKSSCHULE JULBACH
Wir sind eine Schule, die auf das Leben vorbereitet.
seit 01.02.2022