Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) an der VS Julbach

An unserer Schule ist es allen Pädagoginnen und Pädagogen ein Anliegen, Kindern mit Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche (kurz: LRS) die größtmögliche Unterstützung beim Erwerb der Schriftsprache zu geben.

Symptomatik

Mögliche Symptome

Mögliche Symptome sind langsamerer und mühevollerer Leseerwerb, geringere Lesemotivation, langsameres Lesetempo, mangelnde Leseflüssigkeit, mangelnde Genauigkeit beim Lesen von Wörtern, teilweise Schwierigkeiten in der Lesesinnentnahme (Leseverständnis), langsamerer und mühevollerer Schreiberwerb, mehr Rechtschreibfehler (es gibt keine Legasthenie spezifischen Fehler!), anhaltende Schwierigkeiten beim Erlernen der korrekten Grammatik und Zeichensetzung, zusätzliche grammatikalische Unsicherheiten, anhaltende Schwierigkeiten in der Organisation und Kohärenz der schriftlichen Gedanken, ähnliche Schwierigkeiten in den Fremdsprachen (je weniger lauttreu eine Sprache ist, desto schwieriger ist die Abrufbarkeit).

Erkennen der Symptome

Das Erkennen der Symptome ist Teil unserer fachlichen Qualifikation als Lehrpersonen, wobei

a) Risikofaktoren bereits vor (z.B. bei der Schülereinschreibung) bzw. ab Schuleintritt beobachtet werden können und/oder

b) fachliche Berater/innen seitens der Bildungsdirektion (z.B. der Schulbehörde, der Schulpsychologie) zu Rate gezogen werden können.

Beobachtete Abweichungen im Erwerb dieser Kulturtechniken werden dokumentiert und mit den Eltern besprochen. Sobald (ggfs. mit Unterstützung von weiteren Stellen) Schwächen festgestellt werden, wird von LRS und nötiger zielgerichteter Förderung gesprochen und als solche für Kind, Schule und Eltern nachweislich dokumentiert. Die Eltern werden über Förderschritte informiert, die Förderung im Rahmen des Regelunterrichts und etwaige darüberhinausgehende (von den Eltern initiierte) Maßnahmen als Trainingsplan dokumentiert.

Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen

An unserer Schule erarbeiten wir zusammen mit dem Kind und in Absprache mit dem Kollegium, den Eltern und gegebenenfalls zusätzlichen Expert/inn/en (z.B. Schulpsycholog/inn/en, Beratungslehrer/innen und BALDT-Therapeut/inn/en) individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Im Bereich Lesen können sie beinhalten

Schriftlayout: Angemessene Schriftgröße (14 pt oder größer) und/ oder größerer Zeilenabstand (z.B. 1,5-facher Zeilenabstand)

Schriftarten: Schriften ohne Serifen, keine „verschnörkelten“ Schriften

Seitenlayout: Übersichtliche, nicht überladene Gestaltung von Dokumenten

Angepasstes Schrift- und Seitenlayout bei allen Textsorten für Übungs- und/oder

Leistungsfeststellung (z.B. Schularbeiten, Tests usw.)

Texte in Silbenschrift verfassen und/ oder Silbenbögen unter den Text setzen

Angaben (z. B. Arbeitsaufträge, Sachtexte, Textaufgaben) vorlesen

Nur dann laut vorlesen lassen, wenn das Umfeld für das Kind passt (z.B. nicht vor der Klasse usw.)

Klare, gut verständliche Formulierungen/Aufgabenstellungen

Reduktion der Lesehausübung (z.B. einen Abschnitt/Absatz der Lesehausübung trainieren) oder

Ersatz der Schullesehausübung durch die Lesehausübung der Therapeutin/des Therapeuten

Verwendung eines Leselineals

Audioaufnahmen von Textsorten (Sachtexte, Lesetexte, Arbeitsaufträge …)

Zeitzugabe bei Erarbeitung von Texten in Übungs- und/oder Leistungsfeststellungsphasen

Im Bereich Rechtschreiben in der Unterrichtssprache können sie beinhalten

Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen im Klassenverband/bei Hausübungen

Verwendung von Wörterbüchern auch bei der schriftlichen Leistungserbringung

Schreiben in jeder zweiten Zeile (übersichtlichere Gliederung und einfachere Eigenkorrektur – Korrektur von Fehlerwörtern in der freien Zeile möglich)

Verstöße in den Bereichen der Rechtschreibung, der Grammatik und der Zeichensetzung werden in Fehlerkategorien bewertet

Zeitzugabe zur Überprüfung des Geschriebenen

Üben selbstverfasste Texte zu korrigieren (z.B. Texte „von hinten nach vorne“ verbessern)

Reduzierung des Zeit- und Leistungsdrucks bei der schriftlichen Leistungserbringung, z. B. durch eine Zwei-Phasen-Schularbeit: 1. Phase = Textproduktion am Schularbeitstermin, 2.  Phase = reine Rechtschreibfehlerkorrektur in der folgenden Stunde/am nächsten Tag > effektive Fehlersuche durch nötige Distanz zum eigenen Produkt und mehr Zeit-/Konzentrationspotential für die Aufgabenstellung an sich

Unterscheidung in zusammenhängende Fehler (akustische Verwechslungen, optische Verwechslungen etc.) und nicht zusammenhängende Fehler – in der schriftlichen Leistungsfeststellung werden zusammenhängende Fehler als ein Fehlertyp aufgefasst und jeweils als ein Fehler beurteilt (Groß- und Kleinschreibung, Dehnung, Schärfung, z. B. faren, Wonung, ir, … = 1 Fehler)

Wortspezifische Kenntnisse, Kenntnisse über die Schreibung von Wortbausteinen und deren Zusammensetzung (morphologische Ableitungsregeln) und Wissen um orthografische Regeln und Regularitäten (Regelwissen) auffrischen und vertiefen

Verstärkte Gewichtung der mündlichen Kommunikation gegenüber der schriftlichen

Keine/geringere Berücksichtigung der Rechtschreibfehler (Rundschreiben 24/2021 des BMBWF)

Im Bereich Hörverstehen können sie beinhalten

Zeitzugabe beim Lesen und Bearbeiten von Texten oder Anbieten kürzerer Texte

Öfters Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert) > mehr Zeit, Arbeitsaufträge zu lesen und Wörter/Sätze zu verschriftlichen

Zusätzliches (eigenständiges) Anhören der Audiodatei bei einer schriftlichen Leistungserbringung (z.B. Schularbeit), z. B. 1–2 zusätzliche Hörphasen

Im Bereich Mathematik und andere Gegenstände können sie beinhalten

Zeitzugabe und/oder Vorlesen von Arbeitsaufträgen

Klare und gut verständliche Formulierungen/Aufgabenstellungen

Bei schriftlichen Überprüfungen wird eine größere Schrift bei Sachaufgaben verwendet

Keine Wertung von Rechtschreibfehlern

Ggf. zusätzliche mündliche Überprüfung der Leistungsfeststellung (wenn z.B. durch die Rechtschreibfehler nicht klar ist, ob das Kind das Richtige meint oder nicht)

Elternberatung

Beratung der Eltern zum häuslichen Üben (z.B. lautes Lesen)

Elternberatung zum Ausführen von Diktaten

Elternberatung zu außerschulischen Angeboten

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Für das Kollegium in der Schule ist es wichtig, dass wir alle vorgesehenen Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung miteinbeziehen. Daher erfolgt die Berücksichtigung der LRS durch eine umfassende Ausschöpfung der vorgesehenen Möglichkeiten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen:

Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986 insbesondere §§ 18, 20, 38

Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. 371/1974, insbesondere § 3. (Alle darin angeführten Formen der Leistungsfeststellung werden berücksichtigt und grundsätzlich als gleichwertig angesehen), § 14, § 16 (1) (Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend: Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit)

Rundschreiben 24/2021: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext

Rundschreiben Nr. 11/2021: Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im Rahmen abschließender Prüfungen

Handreichung „Der schulische Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten“

Für uns ist dabei wesentlich, dass für schriftliche Arbeiten in der Unterrichtssprache Deutsch Inhalt (Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung und Fantasie), Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit als gleichwertige Bereiche zählen. Wodurch eine defizitäre Leistung im Bereich der Schreibrichtigkeit allein nicht zwingend eine negative Benotung in einer schriftlichen Leistungserbringung (z. B. Deutsch-Schularbeit) ergibt.

Wir legen Wert darauf, jene Quellen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung besonders heranzuziehen, die von der LRS nicht betroffen sind, darunter fallen u. a. mündliche, praktische und grafische Formen sowie die Mitarbeit.

Umgang mit Rechenschwäche/Dyskalkulie (DYS) an der VS Julbach

An unserer Schule ist es allen Pädagoginnen und Pädagogen ein Anliegen, Kindern mit Dyskalkulie oder Rechenschwäche die größtmögliche Unterstützung beim Rechenerwerb zu geben.

Symptomatik

Mögliche Symptome

Deutliche Schwierigkeiten im Zahlen- und Mengenverständnis: z.B. Vergleich von Zahlen (größer/kleiner) und Mengen (mehr/weniger), einer Menge von Objekten werden falsche Zahlen zugeordnet, einstellige arabische Zahlen können nicht benannt werden, Schätzen einer kleinen Menge von Objekten gelingt nicht usw.

Probleme bei Zählfertigkeiten: z.B. Fehler beim freien Zählen oder Abzählen von konkreten Objekten, vorwärts- und rückwärtszählen usw.

Schwierigkeiten mathematisches Faktenwissen aufzubauen und schnell abzurufen: z.B. Zahlenzerlegungen im Zahlenraum 10, Einspluseins, Einmaleins usw.

fehlerhafte Einsicht in das dekadische Stellenwertsystem: z.B. Schwierigkeiten beim Bündeln/Entbündeln von Zahlen, Zahlendreher beim Lesen und Schreiben von Zahlen usw.

Schwierigkeiten bei grundlegenden Rechenarten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division: z.B. Einfache Additions- und Subtraktionsaufgaben, auch mit anschaulichen Objekten, werden fehlerhaft gelöst, Zehnerüber- und Zehnerunterschreitung erfolgen durch zählende Rechenstrategien usw.

mangelhafte Vorstellungen und fehlerhafte mathematische Denkweisen

hohe Fehleranzahl

höherer Zeitaufwand beim Lösen von Rechenaufgaben

Erkennen der Symptome

Das Erkennen der Symptome ist Teil unserer fachlichen Qualifikation als Lehrpersonen, wobei

a) Risikofaktoren bereits vor (z.B. Schülereinschreibung) bzw. ab Schuleintritt beobachtet werden können und

b) fachliche Berater/innen seitens der Bildungsdirektion (z.B. der Schulbehörde, der Schulpsychologie) zu Rate gezogen werden können. Beobachtete Abweichungen im Erwerb dieser Kulturtechniken werden dokumentiert und mit den Eltern besprochen. Sobald (ggfs. mit Unterstützung von weiteren Stellen) Schwächen festgestellt werden, wird von Rechenschwierigkeiten und nötiger zielgerichteter Förderung gesprochen und als solche für Kind, Schule und Eltern nachweislich dokumentiert. Die Eltern werden über Förderschritte informiert, die Förderung im Rahmen des Regelunterrichts und etwaige darüberhinausgehende (von den Eltern initiierte) Maßnahmen als Trainingsplan dokumentiert.

Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen

An unserer Schule erarbeiten wir zusammen mit dem Kind und in Absprache mit dem Kollegium, den Eltern und gegebenenfalls zusätzlichen Expert/inn/en (z.B. Schulpsycholog/inn/en, Beratungslehrer/innen und BALDT-Therapeut/inn/en) individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Im Bereich Mathematik können diese beinhalten

Im Unterricht ausreichend Zeit zur Bearbeitung von Rechenaufgaben geben

Vorlesen von Arbeitsaufträgen, wenn eine Lesestörung/-schwäche vorliegt

Klare und gut verständliche Formulierungen/Aufgabenstellungen

Verlängerung der Bearbeitungszeit bei (schriftlicher) Leistungserbringung

Aufgabenstellungen oder Arbeitsblätter in der Schule kürzen

Aufgabenstellungen oder Arbeitsblätter für die Hausübung im Umfang zu kürzen

(temporäre) Arbeit im Unterricht und zuhause mit unterstützenden Handlungsmaterialien erlauben (z.B. Rechenhilfen: Zehnerfeld und Plättchen/Rechenschiffchen, Stellenwertmaterial, Malreihen-Tafel, Hundertertafel, Perlenketten u.ä.)

Bei Leistungsfeststellungen praktisches Handlungsmaterial erlauben

Sach- und Textaufgaben: Text vorlesen, Besprechen und Erklären von Begriffen und Zusammenhängen, Darstellen mit Material, grafische Bearbeitungshilfen

Im Unterricht und bei der schriftlichen Leistungserbringung auch beim Kopfrechen die Möglichkeit für schriftliche Notizen (Zwischenergebnisse) zur Entlastung des Arbeitsgedächtnisses gegeben

Defizite im Faktenwissen bei mehrschrittigen Aufgaben durch die vorübergehende Verwendung von Einspluseins- und Einmaleinstafeln ausgleichen, bis das Faktenwissen ausreichend stabil ist

Angaben (z.B. Arbeitsaufträge, Sachtexte, Textaufgaben) vorlesen - auch bei schriftlicher Leistungserbringung, wenn eine Lesestörung/-schwäche vorliegt

Ressourcenorientierte, individuelle Leistungsfeststellung (z. B. Schaffung von Situationen, in denen die Schülerinnen und Schüler ihr Leistungspotenzial bestmöglich entfalten können)

Eng umgrenztes Stoffgebiet, das erst kürzlich behandelt worden ist, für mündliche/schriftliche Leistungserbringungen

Klare und gut verständliche Formulierungen/Aufgabenstellungen

Layout von Arbeitsblättern/Schularbeiten/Tests anpassen: größere Schrift (mind. 14 pt.), gut lesbare Schrift (keine Serifen), größerer Zeilenabstand (z. B. 1,5-facher Zeilenabstand), klar strukturierte Aufgaben (keine unnötigen Ablenker wie Bilder), ausreichend Platz für Notizen/Skizzen usw.

Uhrzeiten/Termine schriftlich bekannt geben

Im Bereich andere Gegenstände können diese beinhalten

Berücksichtigen, dass die Umwandlung von Maßen beeinträchtigt sein kann (z. B. Ablängen von Werkstücken, Abwiegen von Zutaten usw.)

Berücksichtigen, dass in Alltagssituation (z. B. Klassenkasse, Schulbuffet) der Umgang mit Geld beeinträchtigt sein kann

Berücksichtigen, dass Zeit- und Datumsangaben (z. B. Treffpunkt für Ausflüge usw.) schlechter verständlich sein können

Elternberatung

Beratung der Eltern zum häuslichen Üben

Beratung der Eltern zu außerschulischen Angeboten

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Für das Kollegium in der Schule ist es wichtig, dass wir alle vorgesehenen Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung miteinbeziehen. Daher erfolgt die Berücksichtigung der Rechenschwierigkeiten durch eine umfassende Ausschöpfung der vorgesehenen Möglichkeiten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen:

Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, insbesondere §§18, 20, 21, 23, 31a

Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371, insbesondere § 3 (Alle darin angeführte Formen der Leistungsfeststellung werden berücksichtigt und grundsätzlich als gleichwertig angesehen), § 14, § 16 (Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend: Mathematik - gedankliche Richtigkeit, sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit, Genauigkeit; darstellende Geometrie - gedankliche Richtigkeit, sachliche Richtigkeit, Genauigkeit

Rundschreiben 27/2017: Richtlinien für den schulischen Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten beim Rechnenlernen

Handreichung „Die schulische Behandlung der Rechenschwäche“

Für uns ist dabei wesentlich, dass für schriftliche Arbeiten/schriftliche Leistungsfeststellungen, der Abruf des Faktenwissens nicht alleine die Benotung ausmacht. Wir erkennen dabei an, dass Kinder mit Rechenschwierigkeiten durch den fehlenden automatisierten Faktenabruf ineffektive Strategien nützen müssen, wodurch sie mehr Zeit benötigen. Wir berücksichtigen für die Beurteilung ebenso Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, grafische Darstellung, ordentliche Ausführung von Zeichnungen sowie den Rechenweg/Lösungswege (Zwischenergebnisse), sodass defizitäre Leistungen im Bereich des Faktenwissens allein nicht zwingend eine negative Benotung in einer schriftlichen Leistungserbringung (z. B. Mathematik-Schularbeit) ergeben.

Wir legen Wert darauf jene Quellen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung besonders heranzuziehen, die von der Dyskalkulie nicht betroffen sind, darunter fallen u. a. mündliche, praktische und grafische Formen der Aufgabenlösung, Berücksichtigung von Lösungsschritten oder Zwischenergebnissen sowie die Mitarbeit. Weiters beinhaltet die Unterstützung neben der Motivation hilfreiche Rückmeldungen über den Leistungsstand (der bereits verbesserte Teil wird besonders hervorgehoben) zu geben.

Grundsätzlich gilt im Umgang mit LRS und Dyskalkulie, dass alle weiter oben angeführten individuellen Unterstützungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen an der VS Julbach letztendlich abhängig sind von

- familiärem Umfeld (Möglichkeiten und Bereitschaft zur Mithilfe ...)

- personellen Ressourcen (Teamteaching, 2. Lehrer, Verfügbarkeit externer Experten …)

- zeitlichen Kapazitäten (zusätzliche Förderstunden, Stundenplan, Busfahrplan …)

- räumlichen Gegebenheiten

- der Ausstattung der Schule (Lehr- und Lernmittel, Übungsmaterial, digitale Medien, Technik …)