Schuljahr 2021/22


Schulteam 2021/22

1. Klasse (1. Schulstufe)

KV Aloisia Prieschl

2. Klasse (2. Schulstufe)

KV Jasmin Berger

3. Klasse (3. Schulstufe)

KV Sabine Stantejsky

3. Klasse (4. Schulstufe)

KV Sabine Gahleitner-Wiltschko

Josef Dorfner

Religionslehrer,

alle Klassen



Sportfest am 04.07.2022


Linz-Aktion der 3. Klasse


Informationen zu COVID-19-Impfprogramm für Kinder und Jugendliche

 

Die Experten des Nationalen Impfgremiums sind sich einig, dass der Schlüssel für einen dauerhaft sicheren Schulbetrieb in der Impfung der Kinder und Jugendlichen liegt. Das Land Oberösterreich hat daher ein Paket geschnürt, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für die Inanspruchnahme der COVID-19- Impfung zu ermöglichen.

 

Folgende Angebote werden zu Beginn des kommenden Schuljahres zur Verfügung stehen:

Impfaktionen mittels Impfbus

Das Land Oberösterreich hat für die Impfung von Kindern und Jugendlichen einen eigenen Impfbus organisiert, der voraussichtlich ab 21.;9.2;22 für die Dauer von vier Wochen an den größeren Schulzentren des Landes Halt machen wird. Standorte und Zeiten werden noch gesondert bekannt gegeben.

Impfberatung an den Schulen

An den Schulen stehen die Schulärztinnen und Schulärzte für allgemeine Informationen zur COVID-19-Impfung zur Verfügung und beraten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch bei den schulärztlichen Untersuchungen bezüglich der für Kinder und Jugendliche empfohlenen Impfungen. Schulen ohne eigenen Schularzt bzw. ohne eigene Schulärztin können über die Gemeinden entsprechende Impfberatungsärztinnen und Impfberatungsärzte anfordern.

Weitere Möglichkeiten für die COVID-()-Schutzimpfung

Neben den speziell für die Schulen konzipierten Impfmöglichkeiten stehen natürlich auch die bisherigen Angebote, z.B. bei den Hausärztinnen und Hausärzten oder in den Landes-Impfzentren, zur Verfügung. Alle Information dazu finden Sie unter: https://corona.ooe.gv.at/impfangebote.htm

 

Da die COVID-19-Impfung eine persönliche und freie Entscheidung jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigten ist, ist es besonders wichtig, dass allen die Möglichkeit geboten wird, sich vorab bestens zu informieren!

Ich darf abschließend auf die aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums für Kinder und Jugendliche verweisen. Die Experten aus dem Gesundheitsbereich empfehlen im Hinblick auf den Schulbeginn im Herbst: Die COVID-19-Impfung ist für alle Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren empfohlen. Die für Kinder und Jugendliche zugelassenen Impfstoffe sind sicher und hoch effektiv. Die Grundimmunisierung soll aus drei Impfungen in einem 2+1 Schema (2 initiale Impfungen und eine 3. Impfung nach 6 Monaten) erfolgen. Eine 3. Impfung ist für den bestmöglichen und langfristigen Impfschutz inkl. einem Schutz vor schweren Verläufen notwendig.

Diese 3. Impfung soll ab 6 Monate nach der 2. Impfung, spätestens zu Schulbeginn vor den Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen.

 

Freundliche Grüße

 

Der Bildungsdirektor

HR Mag. Dr. Alfred Klampfer, B.A.


Alles Gute zum Geburtstag Frau Stantejsky!

 

Auch Frau Stantejsky feiert in diesem Jahr ihren 60er. Dazu gratulierten wir - Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer - mit einem Geburtstagslied und Blumen.


Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Die Schülerinnen und Schüler der VS Julbach haben wunderschöne Geschenkskarten gebastelt.  Bei einer Ausstellung auf dem Kirchenplatz wurden diese gegen eine freiwillige Spende hergegeben. So wurde für die in Julbach wohnenden urkrainischen Menschen Geld gesammelt. Insgesamt kamen mit dieser Aktion 941,20 Euro zusammen.

Vielen Dank an alle!

(Martina Trautner, Elternverein Julbach)


Neues Sandspielzeug

 

Eine riesengroße Kiste, die plötzlich auf dem Spielplatz stand, machte auch unsere Schülerinnen und Schüler neugierig. Beim Nachschauen entdeckten sie neues Sandspielzeug darin, das natürlich sofort ausprobiert werden musste.


Lehrausgang in die Steinzeit

 

Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchten im Rahmen eines Lehrausganges das Steinzeitmuseum in Ohnersdorf (Gemeinde Sarleinsbach).

 

Nähere Informationen: Landschaftsschule Donauschlinge 


Erstkommunion

 

Die Erstkommunion fand in Julbach am Sonntag, 22.05.2022 statt. Die Kinder wurden von der Musikkapelle in die Kirche begleitet, wo sie in einer stimmungsvollen Zeremonie ihre erste Kommunion erhielten.
Während der Messe wurden die Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse vom Religionslehrer Josef Dorfner, der Lehrerin Sabine Gahleitner-Wiltschko, weiteren Musikerinnen und Musikern und einigen Mitschülerinnen und Mitschülern musikalisch unterstützt. Für diese schöne Umrahmung des Gottesdienstes sagen wir besonders danke.


Alles Gute zum Geburtstag Frau Prieschl!

 

Auch Lehrerinnen werden älter. Und so feierten wir - klein, aber fein - den 60. Geburtstag von Frau Prieschl mit einem Überraschungsständchen und Geschenken.

Die Überraschung war gelungen und Frau Prieschl freute sich sehr.


Graffiti-Projekt

 

Wir haben lang drauf gewartet, weil uns die verschiedensten Verordnungen immer wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Aber nun hat es endlich geklappt. Und das Wetter hat auch noch perfekt mitgespielt.

Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Schulstufe (3. Klasse) verwirklichten ein Graffiti-Projekt im Freibad Julbach. Dort gab es seit längerem eine kahle Betonwand, die unsere Kinder künstlerisch gestalten durften. Dazu bedurfte es allerdings professioneller Unterstützung, die uns mit Michael Url zum Glück zur Verfügung stand. Mit viel Gespür, dem nötigen Können und dem Blick für die richtigen Motive leitete er die Schülerinnen und Schüler geschickt an, so dass sich bis zum Ende des Tages ein sehenswertes Gesamtbild entwickelte. Die Kinder waren engagiert und mit Freude dabei. 

Ein besonderer Dank gilt dem Elternverein Julbach und dem MSC Julbach, die die kleinen Künstler zum Mittagessen einluden.

Dieses Projekt wurde von der Raiffeisenbank Rohrbach finanziell unterstützt.

 

Bericht in der Tips Rohrbach

 


Sieger des Zeichenwettbewerbs

 

Als Sieger des Zeichenwettbewerbs wurde für die Grundstufe 1 (1. und 2. Schulstufe) Jacob Rauch ausgewählt und in der Grundstufe 2 (3. und 4. Schulstufe) gewann Fabienne Wagner.

Wir gratulieren!


Autorenlesung "Die verschwundene Totenmaske" in Schwarzenberg am Böhmerwald

 

Das grenzübergreifende Kinder- und Jugendbuchprojekt „Die verschwundene Totenmaske“ von Stefan Gemmel und Monika Süß wurde am 29.03.2022 den Schülerinnen und Schülern unserer      3. Klasse in Form einer Autorenlesung vorgestellt.

Den Projektgemeinden Neureichenau und Schwarzenberg ist es ein großes Anliegen, den Schülerinnen und Schülern der Region ein bedeutendes Stück Heimat- und Literaturgeschichte verpackt in ein spannendes altersgerechtes Buch näher zu bringen.

Zur Freude aller Kinder wurde vom Veranstalter auch auf das leibliche Wohl sehr gut geschaut.

Außerdem durften sich die Schülerinnen und Schüler exklusiv das Stiftermuseum anschauen. 

 

Dass dieser Klassenausflug mir einer Übernachtung in einem Museum etwas ganz Besonderes werden wird, das hatte sich Peter schon gedacht.  Doch was dann passiert, hätte er sich nicht träumen lassen: Eine Totenmaske verschwindet, ein Sturm spült ihnen weitere Gäste ins Museum und vor allem ist da ein mysteriöser Fremder, der um das Gebäude streicht. Für Peter und seine Freunde ist es eine echte Herausforderung, das Rätsel und die Totenmaske zu lösen. Gemeinsam mit den anderen Besuchern, den fremden und den bekannten, finden sie sich in einem Abenteuer wieder, das sie nie vergessen werden. (Klappentext: Die verschwundene Totenmaske)


Schwimmtraining mit Michael Hofer


Winter - Turnen im Freien


Bilder aus dem Schulalltag der 1. Klasse


Gesunde Jause

 

Mit den Lockerungen im Schulbereich dürfen wir auch wieder die Gesunde Jause für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten. Dabei werden wir tatkräftig vom Elternverein Julbach unterstützt, der für uns Termine bis zum Schulschluss ausgemacht hat. Diese Termine sind auch auf unserer Website zu finden: Terminkalender 

 

Danke an den Elternverein Julbach!

 

Danke an die unterstützenden Vereine (Bäuerinnen, Goldhaubengruppe, Obst- und Gartenverein, Imkerverein)!


 

 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Mit Montag, 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:

Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt. 

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb: Erlass zum Schulbetrieb ab dem 25. April 2022 (vom 22. April 2022)


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Ab dem 19. April gilt in weiten Teilen ein normaler Schulbetrieb.

Schülerinnen und Schüler haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine Maske (bis zur 8. Schulstufe MNS, ab der 9. Schulstufe FFP2-Maske) zu tragen.

Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben in allen Schulen und vom Bund erhaltenen Schülerheimen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.

Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.

Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb: Erlass zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022 (vom 7. April 2022)



Fasching in der Schule



 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Mit Montag, 28. Februar 2022, gilt:

Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem Erlass.

Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.

Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Vorführungen,...)

Mit Samstag, 5. März 2022, entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb:

Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 (24. Februar 2022) (PDF, 100 KB)


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Ab Montag, 21. Februar 2022,

- fällt auch die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in der gesamten Sekundarstufe am Sitzplatz (außerhalb der Klasse bleibt sie erhalten).

- Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (wie zum Beispiel Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich.

- Für Lehrkräfte sowie für das Verwaltungspersonal bleibt der MNS (in Form einer FFP2-Maske) an den Schulen bis auf Weiteres verpflichtend.

- Alle nicht von den aktuellen Änderungen umfassten, im Rahmen der Sicherheitsphase geltenden Maßnahmen (siehe Erlässe vom 16. November 2021 und  7. Jänner 2022) bleiben bestehen.

Weitere Schritte werden hier sukzessive bekanntgegeben.

 

Website des Bundesministeriums: BMBWF


 

Ergänzungen zum Erlass vom 2. Februar 2022

 

 

Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

1 Entfall der MNS-Pflicht während des Unterrichts in der Primarstufe

• Ab Montag, 14. Februar 2022 existiert keine MNS-Pflicht für Schüler/innen bis einschließlich der 4. Schulstufe mehr, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. - Die MNS-Pflicht abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) bleibt weiterhin aufrecht. - Auch für Lehrkräfte sowie das Verwaltungspersonal bleibt die MNS-Pflicht an den Schulen bis auf Weiteres aufrecht.

2 Aufnahmsverfahren

2.1 Schulreife-Feststellung

• Kinder, die sich zur Schulreife-Feststellung in der Schule aufhalten, gelten als Schüler/innen der Primarstufe. - Es besteht für diese Kinder somit keine MNS-Pflicht während der Feststellung der Schulreife. - Beim Eintritt in das Schulgebäude, am Gang usw. haben auch diese Kinder MNS zu tragen.

• Für Begleitpersonen/Erziehungsberechtigte gilt die 3-G-Regel und MNS-Pflicht im gesamten Gebäude.

2.2 Aufnahme in eine andere Schulart

• Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine und Fristen bleiben aufrecht.

• Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport- oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Berücksichtigung folgender Punkte statt:

− Sie sind zeitlich zu strecken und einzeln bzw. in kleinen Gruppen abzuhalten.

− Es gilt grundsätzlich die Verpflichtung, einen MNS zu tragen. Davon kann kurzfristig abgegangen werden, wenn dies für das Aufnahmeverfahren erforderlich ist (z.B. beim Vorspiel mit einem Blasinstrument)

− Die Gruppengröße hat sich an den räumlichen Gegebenheiten zu orientieren d.h. entsprechende Abstände zwischen den Schüler/inne/n sind einzuhalten:

beim Singen und Musizieren ist ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern,

in Bewegung Sport ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter anzustreben.

− Die Gruppen sollten nach Möglichkeit homogen gestaltet werden, d.h. es sollten die Schüler/innen jeweils einer „Zubringerschule“ in einem oder mehreren Testblöcken zusammengefasst werden.

• Für Eignungsprüfungen für Sportschwerpunktschulen gilt darüber hinaus, dass

− die Schüler/innen, die die Eignungsprüfung absolvieren, in der Turnhalle vom Tragen einer Maske (MNS oder FFP2-Maske) befreit sind.

− die Turnsaalkapazitäten bis in den späten Nachmittag hinein zu nutzen sind, um die Bildung von möglichst kleinen Gruppen zu ermöglichen.

− MNS- oder FFP2-Maskenpflicht für Prüfer/innen und Helfer/innen besteht.

− keine Begleitpersonen der Schüler/innen bei den Prüfungen anwesend sein dürfen.

• Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlässe des BMBWF vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022- 0.081.015) und 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) sind nach wie vor aufrecht.

Sollten in den nächsten Wochen weitere Änderungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.


 

Erlass des BMBWF 2022-0.081.015 vom 2. Februar 2022 - Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität

 

Ab 7. Februar 2022 werden auch im Schulbereich stufenweise Schritte gesetzt, mit denen nach und nach wieder Normalität im Schulalltag einkehren soll. Oberstes Ziel ist es jedenfalls weiterhin, einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb können diese Schritte nur in Abstimmung mit den befassten Expertinnen und Experten der GECKO und der Corona Kommission und gemäß der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt werden.

Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport

• Ab Montag, 7. Februar 2022 wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Schultypen in Bewegung und Sport aufgehoben.

• Kontaktsportarten sollen möglichst vermieden werden.

• Es ist auf eine gute Durchlüftung der Räume vor und nach jeder Unterrichtsstunde zu achten.

• Für Lehrpersonal bleibt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) aufrecht.

Vorgangsweise bei Auftreten von Corona-Fällen

• Treten in einer Klasse bei den Schüler/innen zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, kann die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt werden. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings. Bei der Feststellung der PCR-bestätigten Corona-Fälle unter Schüler/inne/n werden jene genesenen Schüler/innen, die innerhalb der vorgesehenen Frist für den Genesenstatus liegen, nicht eingerechnet.

• Eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen (z.B. im SprachReligions- oder auch Sportunterricht) ist weiterhin möglich.

Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022- 0.011.043) sind weiterhin aufrecht. Sollten in den nächsten Wochen weitere Lockerungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.

 

Weiterführende Informationen: Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                  Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität


Achtsam in der Schule

 

Freundschaften sind wie Achterbahnen:

Es gibt immer Höhen und Tiefen und bei richtiger Pflege funktionieren sie gut und halten lange.

Mit der Betreuungslehrerin Frau Maria Schmidt wurden in der 2. Schulstufe die Themen Freundschaft und Achtsamkeit behandelt. Das wurde in tollen Gruppenarbeiten er- und bearbeitet. Zum Abschluss bekamen die Schülerinnen und Schüler noch eine "Warme Dusche".

Jasmin Berger, Klassenlehrerin 2. Klasse



 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 – die Sicherheitsphase wird weitergeführt.

 

 

Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis Montag, 28. Februar 2022 verlängert.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

Der Stundenplan bleibt aufrecht.

Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Schüler/innen, die während der Sicherheitsphase freigestellt sind, können tageweise in Präsenz erscheinen.

Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen (Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS; Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske). Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.

KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen).

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht: Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  

Details sowie weitere Regelungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass.

 

Weiterführende Informationen: Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung
 
                                                 Erlass zum Schulbetrieb ab 10.01.2022

                                                  PCR-Test


Die neuen Fotos sind da:

Klassenfotos und Teamfoto


 

Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 – die Sicherheitsphase wird weitergeführt

 

 

Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis einschließlich zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien – also bis Freitag, 14. Jänner 2022, – verlängert.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

Der Stundenplan bleibt aufrecht.

Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen

Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS

Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske

Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

(siehe: Erlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022)

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.


 

Regelungen für den bundesweiten Schulbetrieb ab 22. November 2021

 

 

Die Bundesregierung hat am 19. November 2021 unter anderem einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November 2021, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert.

Weitere Informationen dazu: https://www.bmbwf.gv.at/sichereschule.html

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb ab 22. November 2021: https://www.bmbwf.gv.at/erlass.pdf


 

Schule für die, die sie brauchen - Maßnahmen für den Schulbetrieb in Oberösterreich und Salzburg ab Montag, 22. November 2021

 

Wien, 18. November 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter!

 

Die Pandemie verlangt Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Fest steht: Die Schule bleibt für einen unter diesen Umständen angebrachten Schulbetrieb offen. Aus epidemiologischer Sicht ist festzuhalten, dass nirgends so systematisch getestet wird wie in den Schulen.

 

Folgende Maßnahmen sind zu beachten:

• Der Stundenplan bleibt aufrecht.

• Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung

   der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

• Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen

   Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht

   grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

• Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Eigeninitiative am
   Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

 

Für Schülerinnen und Schüler:

• Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

• Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS

• Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske

• Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

• Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt bis zum Ende des Lockdowns aufrecht.

• Einheitliche Quarantäneregeln in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt,

   hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten

   Antigentest anzuordnen.

 

Für Lehr- und Verwaltungspersonal:

• FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

 

Dieses Schreiben ist als Erstinformation gedacht. Die weiterführende Verordnung und der Erlass, in dem weitere Details geklärt werden, sind in Vorbereitung und werden so schnell wie möglich nachgereicht.

 

Heinz Faßmann

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung


08.10.2021 - Besuch des Musikvereins Julbach

 

Mitglieder des Musikvereins stellten den Schülerinnen und Schülern ihre Musikinstrumente vor und machten in diesem Zusammenhang Werbung für ihren Verein.



24.09.2021 - Wandertag

 

Alle Schülerinnen und Schüler machten sich bei ihrem Wandertag auf den Weg zum Biohof Ziegenglück in Niederkraml.

Dorthin zu kommen, ist zwar anstrengend, weil es stetig bergauf geht, aber dafür wurden die Kinder am Ziel mehr als entschädigt, verbrachten sie doch den Rest des Vormittags bei und zwischen den Ziegen der Familie Eder.

Der Bus brachte dann zu Mittag alle wieder wohlbehalten zur Schule.



Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2022/23

 

Im Schuljahr 2022/23 beginnt für Kinder, die zwischen 01.09.20215 und 31.08.2016 geboren sind,  die allgemeine Schulpflicht. 

Deshalb müssen sie in der Schule eingeschrieben werden. Das findet in zwei Teilen statt.

Die administrative Einschreibung dient der Erfassung aller relevanten Daten des Kindes und wird bei uns bis spätestens 19.11.2021durchgeführt. Dazu genügt es einmal, alle per Post zugeschickten Formulare auszufüllen und in der Schule persönlich abzugeben, per Post oder per E-Mail zu schicken.

Bei der pädagogischen Einschreibung im Frühjahr 2022 (Sie werden zeitgerecht dazu eingeladen) kommen Sie dann bitte mit Ihrem Kind und allen dafür notwendigen Dokumenten in die Schule. Wir werden Ihr Kind eingehend begutachten (Schuleingangsscreening und MIKA-O) und alle Daten mit den von Ihnen mitgebrachten Dokumenten abgleichen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Schulpflichtgesetz

§ 1. (1) Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht nach Maßgabe dieses Abschnittes. 

§ 2. (1) Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

(2) Wenn die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt festgestellten Tag erfolgte, dann tritt für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt. Ein derartiger Wunsch ist im Zuge der Schülereinschreibung (§ 6 Abs. 1) unter gleichzeitiger Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorzubringen. Der Schulleiter oder die Schulleiterin hat den sich daraus ergebenden Beginn der allgemeinen Schulpflicht den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen und die zuständige Bildungsdirektion hievon zu verständigen.

§ 6. (1) Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, die sie besuchen sollen. Hiebei sind die Kinder persönlich vorzustellen.

(2) Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder in die Volksschule hat in der Regel auf Grund der Schülereinschreibung für den Anfang des folgenden Schuljahres zu erfolgen.

(2a) Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen.

(2b) Schulreif ist ein Kind, wenn 1. es die Unterrichtssprache so weit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und 2. angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.

(2d) Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 nicht besitzt, oder verlangen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, hat der Schulleiter zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 aufweist. 

(2e) Die Aufnahme schulpflichtiger, jedoch gemäß Abs. 2b Z 1 nicht schulreifer Kinder hat nach Maßgabe der Testung gemäß § 4 Abs. 2a des Schulunterrichtsgesetzes 1. in Deutschförderklassen oder 2. je nach Vorliegen oder Nichtvorliegen der Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 in die erste Schulstufe oder in die Vorschulstufe in Verbindung mit besonderer Sprachförderung in Deutschförderkursen zu erfolgen. Die Aufnahme schulpflichtiger, jedoch auch gemäß Abs. 2b Z 2 nicht schulreifer Kinder hat in die Vorschulstufe zu erfolgen.

§ 7. (1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sind auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen.

(3) Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (§ 6 Abs. 3) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

 

Sollten Sie trotzdem vorab schon ein Gespräch wünschen, stehe ich natürlich gern (für einen vorher vereinbarten) Termin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

VD Klemens Kurbel


20.09.2021 - Böhmerwaldschule



Besuch der Ortsbäuerinnen

 

Die Ortsbäuerinnen besuchten gleich zu Schulbeginn die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse und überraschten sie mit einer gesunden Schultüte und einem Malblatt. Außerdem stellten sie kurz ihre Bauernhöfe vor und erzählten Wissenswertes über die Kartoffel. Zum Abschluss gab es zur Stärkung Erdäpfelkas- und Butterbrote mit Schnittlauch.



Herzlich willkommen!

 

Wir begrüßen die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse an der Volksschule Julbach.

Alles Gute und eine schöne Zeit!